Internationaler Drogenhandel in Marbella
Internationaler Drogenhandel im großen Stil, eingeführt nach Spanien
Der internationale Drogenhandel im großen Stil — die Einfuhr großer Ladungen Kokain, Haschisch oder synthetischer Drogen über See-, Luft- oder Containerrouten — stellt die prozessual komplexeste Form innerhalb der Straftaten gegen die Volksgesundheit dar: Ermittlung durch das Zentrale Untersuchungsgericht der Audiencia Nacional, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit mit einem halben Dutzend Ländern, langandauernde Untersuchungshaft und millionenschwere Einziehungen. Bei RAKH ABOGADOS übernehmen wir diese Verteidigung nach demselben Grundsatz, der unsere Praxis vor der Audiencia Nacional leitet: Der Rechtsanwalt, Doktor der Rechtswissenschaften im Strafrecht, führt den Fall persönlich — von der vollständigen Prüfung der Akte, die häufig Rechtshilfeersuchen, Geheimdienstberichte und zehntausende Blätter umfasst, bis zur Hauptverhandlung.
Zuständigkeit der Audiencia Nacional: Art. 65.1.d) LOPJ
Artikel 65.1.d) des Gerichtsverfassungsgesetzes (LOPJ) weist den Zentralen Untersuchungsgerichten und der Strafkammer der Audiencia Nacional die Zuständigkeit für den von Banden oder organisierten Gruppen begangenen Drogenhandel zu, der Wirkungen an Orten entfaltet, die zu verschiedenen Audiencias Provinciales gehören. Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass es sich um zwei kumulative, nicht alternative Voraussetzungen handelt:
„...es muss eine Organisation, Gruppe oder Bande vorliegen, und zudem müssen sich die Wirkungen der Straftat an Orten entfalten, die zu verschiedenen Audiencias gehören."
Ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Artikel 65.1.d) des GerichtsverfassungsgesetzesEs genügt daher nicht, dass die Droge physisch durch mehrere Provinzen transportiert wurde, noch dass eine potentielle Verteilung in verschiedenen Gebieten besteht: Es ist notwendig, sowohl das tatsächliche Bestehen der organisierten Struktur als auch die effektive und mehrfache Wirkung der Straftat auf das Gebiet von mehr als einer Audiencia nachzuweisen. Die Diskussion über den zuständigen Gerichtsstand bildet folglich eine der ersten Verteidigungsfronten in diesen Verfahren, mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Spezialisierung des Ermittlungsorgans und die verfügbaren Ermittlungsmittel.
Einfuhrmodalitäten: Seeweg, Halbtauchboote und Container
Der Drogenhandel im großen Stil nutzt im Wesentlichen drei Wege der Einfuhr auf spanisches Staatsgebiet. Der klassische Seeweg mittels Hochleistungsbooten („Narcolanchas"), die auf hoher See Umladungen von Mutterschiffen vornehmen, oder mittels handwerklich gefertigter Halbtauchboote und Drogen-U-Boote, die in der Lage sind, den Atlantik mit mehreren Tonnen Kokain zu überqueren. Die Methode der Verheimlichung in Containern des legalen Handelsverkehrs — bekannt als „rip-off" oder „gancho ciego" (blinder Haken) —, bei der die Droge ohne Wissen des rechtmäßigen Importeurs oder Exporteurs eingeschleust und vor der Zollabfertigung mit Hilfe korrupten Hafenpersonals aus dem Container entnommen wird. Und der Lufttransport mittels menschlicher Kuriere oder aufgegebener Fracht, geringeren Umfangs, jedoch häufig in der Ermittlung mit den vorgenannten Strukturen verbunden. Jede Modalität erfordert eine unterschiedliche technische Beweisanalyse: Geolokalisierung und nautisches Sachverständigengutachten beim Seetransport, Berichte der Hafenbehörde und zollrechtliche Beweiskette bei der Containermethode sowie Flug- und Reisedokumentenanalyse beim Lufttransport.
Aufbringung auf hoher See und extraterritoriale Gerichtsbarkeit
Erfolgt die Beschlagnahme in internationalen Gewässern, ergibt sich die Zuständigkeit der spanischen Gerichtsbarkeit aus Artikel 23.4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (LOPJ) in Verbindung mit Artikel 108 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und mit Artikel 17 des Wiener Übereinkommens von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen, dessen Regelung der Genehmigung des Flaggenstaats für das Aufbringen, Betreten und Durchsuchen des Schiffes den ersten Kontrollpunkt unserer Verteidigung bildet: Das Fehlen oder die Fehlerhaftigkeit dieser Genehmigung beeinträchtigt die Rechtmäßigkeit des gesamten nachfolgenden Vorgehens und, in Ableitung aus Artikel 11.1 desselben Gerichtsverfassungsgesetzes, des darauf gestützten Beweises. Die Kanzlei verfügt über nachgewiesene Erfahrung in Verfahren dieser Art vor der Audiencia Nacional, einschließlich der Verteidigung bei Beschlagnahmeoperationen von Schiffen mit Kokainladungen von mehreren Tonnen.
Internationale Zusammenarbeit: Europol, überwachte Lieferungen und Rechtshilfeersuchen
Die Ermittlung dieser Netzwerke erfolgt praktisch durchgängig mittels überwachter Lieferungen, koordiniert mit ausländischen Behörden sowie mit dem Europäischen Zentrum für Cyberkriminalität und den Betäubungsmitteleinheiten von Europol, sowie mit spezialisierten Zentren für Seeanalyse zur Verfolgung atlantischer Drogenhandelsrouten. Unsere Verteidigung unterzieht die Kommunikationskette zwischen den verschiedenen beteiligten Behörden — SIENA-Kanäle von Europol, Interpol-Mitteilungen und -Ausschreibungen, Rechtshilfeersuchen gemäß Art. 177 LECrim — sowie die Einbeziehung ausländischer Geheimdienstinformationen in das Verfahren einer strengen Kontrolle und überprüft, ob deren Behandlung die Verwendungscodes und das Garantiesystem der spanischen Rechtsordnung wahrt — ein Punkt, für den die jüngere Rechtsprechung eine besonders strikte Kontrolle verlangt.
Kriminelle Vereinigung, notorische Bedeutung und Vermögenseinziehung
Der Drogenhandel im großen Stil tritt praktisch systematisch gemeinsam mit der Qualifikation des Art. 369 bis CP wegen krimineller Vereinigung auf, mit Strafen von bis zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe, sowie mit der Qualifikation wegen notorischer Bedeutung nach Art. 369 CP und wegen einer Menge von notorischer Bedeutung, die diese Schwelle deutlich übersteigt, nach Art. 370 CP, letztere mit einer Strafe von bis zu zwei Graden höher. Die zutreffende Einordnung der Position jedes Beschuldigten in der Struktur — Anführer, Finanzier, Transporteur, Begleitschutz, bloßer logistischer Mitwirkender — ist entscheidend für die anwendbare Strafe und bildet eine der zentralen Achsen unserer Verteidigung. Diese Verfahren führen zudem nahezu unvermeidlich zu einem Einziehungsverfahren über Schiffe, Immobilien, Fahrzeuge und Finanzvermögen, dessen Verhältnismäßigkeit und tatsächlicher Zusammenhang mit der deliktischen Tätigkeit wir ebenfalls dem Kontradiktionsprinzip unterwerfen.
Unsere Verteidigungsstrategie
- Anfechtung der Zuständigkeit: Wir überprüfen das tatsächliche und kumulative Vorliegen der beiden Voraussetzungen des Art. 65.1.d) LOPJ, mit gegebenenfalls der Verweisung des Verfahrens an das zuständige territoriale Gericht, wenn diese nicht gegeben sind.
- Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Aufbringung und der Beweiskette: Wir überprüfen die Genehmigung des Flaggenstaats bei Beschlagnahmen auf hoher See sowie die Beweiskette der Substanz von ihrer Sicherstellung bis zur gutachterlichen Analyse von Reinheit und Nettogewicht.
- Anfechtung der Einordnung als kriminelle Vereinigung: Wir weisen, soweit möglich, die periphere oder rein ausführende Stellung des Mandanten in der Struktur nach, um die den Anführern und Finanziers vorbehaltene Strafverschärfung zu vermeiden.
- Kontrolle der internationalen Zusammenarbeit: Wir prüfen die Ordnungsgemäßheit der in das Verfahren einbezogenen ausländischen Geheimdienstinformationen und überwachten Lieferungen.
- Verhältnismäßigkeit der Einziehung: Wir unterwerfen den Zusammenhang zwischen den von der Einziehung betroffenen Vermögenswerten und der untersuchten deliktischen Tätigkeit dem Kontradiktionsprinzip.
Sehen Sie sich einer Ermittlung wegen internationalen Drogenhandels im großen Stil vor der Audiencia Nacional gegenüber, oder wurden Sie bei einer Beschlagnahmeoperation auf hoher See oder im Hafen festgenommen? Es handelt sich um Verfahren höchster technischer Komplexität mit tausenden Aktenblättern. Bei RAKH ABOGADOS bieten wir eine Verteidigung mit ausschließlicher persönlicher Einsatzbereitschaft des Rechtsanwalts, mit nachgewiesener Erfahrung vor der Audiencia Nacional bei internationalen Operationen des Seehandels, im gesamten spanischen Staatsgebiet.
Häufig gestellte Fragen, Glossar und Vergleiche
Häufig gestellte Fragen
Warum ermittelt bei Drogenhandel die Audiencia Nacional und nicht ein provinzielles Gericht?
Antwort in den Häufig gestellten Fragen ansehen →Glossar
Verdeckter Ermittler und agent provocateur
Der verdeckte Ermittler (Art. 282 bis LECrim) untersucht rechtmäßig bereits laufende Straftaten, ohne an deren Beginn mitzuwirken oder ihre Begehung zu veranlassen. Der agent provocateur hingegen ergreift die kriminelle Initiative und bestimmt, dass eine Straftat begangen wird, die sonst nicht stattgefunden hätte; sein Eingreifen führt zur Nichtigkeit des Verfahrens.
Im Glossar ansehen →Extraterritoriale Gerichtsbarkeit
Befugnis der spanischen Gerichte, außerhalb des Staatsgebiets begangene Straftaten zu verfolgen, wie etwa Aufbringungen in internationalen Gewässern, gestützt auf Art. 23.4 LOPJ in Verbindung mit internationalen Verträgen wie dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 oder dem Wiener Übereinkommen von 1988.
Im Glossar ansehen →