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Die Fehlermarge des Alkoholtestgeräts

Trunkenheit am Steuer und Verkehrsdelikte in Marbella

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Verkehrsdelikte: Trunkenheit am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung und Fahren ohne Führerschein

Über den allgemeinen Überblick hinaus, den wir diesem Themenbereich in unseren Inhalten zu allgemeinen Straftaten widmen, entscheidet sich die technische Verteidigung bei Delikten gegen die Verkehrssicherheit in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle im Detail: die Fehlermarge des Alkoholtestgeräts, die genaue Einhaltung des Protokolls der Doppelmessung oder die Unterscheidung zwischen den beiden Verhaltensweisen, die in Art. 384 CP nebeneinander bestehen. Bei RAKH ABOGADOS unterziehen wir jedes Polizeiprotokoll einer umfassenden technischen Prüfung, denn gerade im Kleingedruckten des Verfahrens entscheidet sich am häufigsten der Ausgang dieser Verfahren.

Die Fehlermarge des Alkoholtestgeräts und die Rundungstechnik

Die Verordnung Orden ICT/155/2020, die die staatliche messtechnische Kontrolle der Alkoholtestgeräte regelt, legt eine Fehlermarge von 7,5 % für Atemalkoholkonzentrationen über 0,40 mg/l fest. Der Oberste Gerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung von zweifellos erheblicher praktischer Bedeutung bestätigt, wie diese Marge anzuwenden ist:

„...der Wert von 0,65 mg/l reduziert sich unter Anwendung der Korrekturmarge auf 0,60142 mg/l... dieses Ergebnis ist mit zwei Dezimalstellen anzugeben und stets nach unten zu runden, was 0,60 mg/l ergibt."

Oberster Gerichtshof, Strafkammer, STS 1974/2025 vom 7. Mai 2025

Da nach Anwendung der Fehlermarge und der zugunsten des Beschuldigten vorzunehmenden Rundung die Strafbarkeitsschwelle von 0,60 mg/l nicht erreicht wird, kann ein scheinbar über dem strafrechtlich relevanten Grenzwert liegender Wert bei korrekter Berechnung straflos sein. Diese arithmetische Operation — Abzug von 7,5 % vom ermittelten Messwert und Rundung des Ergebnisses auf zwei Dezimalstellen, stets nach unten — stellt eines unserer wirksamsten Verteidigungsinstrumente dar, und wir überprüfen ihre korrekte Anwendung bei jedem Protokoll, das unsere Kanzlei erreicht, unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft selbst sie bei der Anklageerhebung berücksichtigt hat.

Die Doppelmessung als Garantie: die Verweigerung der zweiten Messung

Das reglementarische Protokoll verlangt die Durchführung zweier Messungen mit einem zugelassenen Präzisions-Alkoholtestgerät im Abstand von mindestens zehn Minuten — eine Garantie sowohl für den Beschuldigten, der so das Anfangsergebnis überprüfen kann, als auch für das System selbst, das Störfaktoren wie Alkoholreste im Mund vermeiden soll. Das Plenum der Zweiten Strafkammer des Obersten Gerichtshofs entschied in einer lange umstrittenen Frage:

„...zwei Alkoholmessungen sind als zwei Phasen eines einzigen Tests zu betrachten, und die zweite Messung ist verpflichtend, nicht fakultativ."

Oberster Gerichtshof, Plenum der Strafkammer, STS 210/2017 vom 28. März 2017

Folglich stellt die Verweigerung der zweiten Messung für sich allein bereits das Delikt des Art. 383 CP dar, selbst wenn sich der Beschuldigte der ersten Messung freiwillig unterzogen hat. Der Oberste Gerichtshof hat allerdings in einem Sondervotum zu dieser Entscheidung anerkannt, dass die Verweigerung beider Prüfungen schwerer wiegt als die Verweigerung ausschließlich der zweiten — eine Nuance, die wir bei der Strafzumessung berücksichtigen, wenn der Mandant bei der ersten Messung tatsächlich mitgewirkt hat.

Die Wertbereiche: die Grenze zwischen Verwaltungs- und Strafrecht

Die Rechtsordnung unterscheidet drei Ebenen der Blutalkoholkonzentration mit sehr unterschiedlichen rechtlichen Folgen: unterhalb von 0,25 mg/l Atemalkohol liegt keine Ordnungswidrigkeit vor; zwischen 0,25 und 0,60 mg/l — 0,15 mg/l für Berufskraftfahrer oder Fahranfänger — handelt es sich um eine rein verwaltungsrechtliche Ordnungswidrigkeit, die von der spanischen Verkehrsbehörde geahndet wird; und ab 0,60 mg/l eröffnet sich der Strafrechtsweg nach Art. 379.2 CP, sei es objektiv durch Überschreitung dieser Schwelle, sei es durch den Nachweis einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit bei niedrigeren Werten. Die jüngste Weisung der Koordinationsstaatsanwaltschaft für Verkehrssicherheit hat zudem präzisiert, dass nach Abzug der messtechnischen Fehlermarge ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat nur dann eingeleitet wird, wenn beide reglementarischen Messungen 0,65 mg/l überschreiten — ein praktischer Referenzwert, der bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten einer auf die Fehlermarge gestützten technischen Verteidigung zu berücksichtigen ist.

Die zwei Verhaltensweisen des Art. 384 CP: eine Unterscheidung mit Folgen

Art. 384 CP bestraft tatsächlich zwei Verhaltensweisen unterschiedlicher Natur unter derselben Vorschrift: das Führen eines Kraftfahrzeugs, ohne jemals die entsprechende Fahrerlaubnis erlangt zu haben, und das Fahren nach deren Erlöschen infolge vollständigen Verlusts der gesetzlich zugewiesenen Punkte. Obwohl beide dieselbe Strafe nach sich ziehen — Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten oder Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten sowie gemeinnützige Arbeit —, unterscheiden sich der Vorwurf und der erforderliche Nachweis wesentlich: Im ersten Fall genügt der Nachweis des vollständigen Fehlens einer verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnis; im zweiten Fall ist nachzuweisen, dass der Beschuldigte den Verlust der Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis durch den vollständigen Punkteverlust kannte — ein Umstand, der die nachweisliche Zustellung dieser Mitteilung voraussetzt und der, sofern diese Zustellung fehlerhaft oder gar nicht erfolgt ist, eine unserer wirksamsten Verteidigungslinien gegenüber diesem zweiten Tatbestand darstellt.

Wege zum Erhalt des Führerscheins

Ist der Weg des Freispruchs nicht mit vernünftigem Aufwand erreichbar, arbeiten wir aktiv an Alternativen, die die Auswirkungen der nach Art. 379 CP zwingend zwischen einem und vier Jahren zu verhängenden Strafe der Entziehung der Fahrerlaubnis abmildern: das Anerkenntnis im beschleunigten Verfahren, das nach Art. 801 LECrim eine Strafminderung um ein Drittel ermöglicht; die Ersetzung kurzer Freiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit; und, soweit zulässig, die Berücksichtigung persönlicher und beruflicher Umstände des Mandanten, die die Strafzumessung innerhalb des gesetzlichen Rahmens beeinflussen können. Der Oberste Gerichtshof hat zudem in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Strafe der Entziehung der Fahrerlaubnis fortlaufend und ohne Unterbrechung zu vollziehen ist, ohne Möglichkeit einer Aufteilung — ein Umstand, der bei der Planung der jeweils zweckmäßigsten Verfahrensstrategie für jeden Mandanten zu berücksichtigen ist.

Unsere Verteidigungsstrategie

  • Technische Prüfung des Protokolls: Wir überprüfen die Einhaltung der Fehlermarge von 7,5 %, die korrekte Rundungstechnik und die Wahrung des Zehn-Minuten-Intervalls zwischen beiden Messungen.
  • Kontrolle der Kalibrierung des Alkoholtestgeräts: Wir verlangen den urkundlichen Nachweis der regelmäßigen Überprüfung des Messgeräts gemäß der Verordnung ICT/155/2020.
  • Gezielte Anfechtung des Art. 384 CP: Bei Erlöschen der Gültigkeit infolge Punkteverlusts überprüfen wir die korrekte verwaltungsrechtliche Zustellung dieses Umstands an den Beschuldigten.
  • Weg des Anerkenntnisses und der Ersetzung der Strafe: Wir bewerten in jedem Einzelfall die Verfahrensstrategie, die die Auswirkungen auf die Freiheit und den Führerschein des Mandanten minimiert.

Haben Sie bei einer Alkoholkontrolle einen positiven Wert erzielt, wurden Sie wegen Geschwindigkeitsüberschreitung angeklagt oder wegen Fahrens ohne entsprechende Fahrerlaubnis? Die technische Analyse des Protokolls und der Fehlermargen kann den Unterschied zwischen Verurteilung und Freispruch ausmachen. Bei RAKH ABOGADOS verteidigen wir Ihre Freiheit und Ihren Führerschein mit technischer Sorgfalt im gesamten spanischen Staatsgebiet.

Weiterführende Ressourcen

Häufig gestellte Fragen, Glossar und Vergleiche

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Blutalkoholwert wird aus einer Verwaltungssanktion eine Straftat?

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