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Zwei Kammern der Audiencia Nacional

Asyl und Flüchtlingsschutz im Auslieferungsverfahren in Marbella

Text

Asyl- und Flüchtlingsanträge im Zusammenhang mit Auslieferungsverfahren

Wenn die von einem ausländischen Staat gesuchte Person geltend macht, dass das Strafverfahren, das die Auslieferung begründet, in Wahrheit eine Verfolgung aus politischen, religiösen Gründen, wegen der Staatsangehörigkeit, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen der politischen Überzeugung verschleiert, gewährt ihr die spanische Rechtsordnung einen eigenständigen Schutzweg von größter praktischer Bedeutung: den Antrag auf Asyl oder subsidiären Schutz gemäß dem Gesetz 12/2009. Bei RAKH ABOGADOS koordinieren wir diesen Antrag mit der Auslieferungsverteidigung vor der Strafkammer der Audiencia Nacional, da beide Verfahren, obwohl sie vor unterschiedlichen Organen verhandelt werden, zwei Seiten ein und derselben Schutzstrategie für die gesuchte Person darstellen.

Der Grundsatz der Nichtzurückweisung als zentrale Achse

Die letzte Grundlage dieser Materie ist der Grundsatz der Nichtzurückweisung – non-refoulement –, verankert in Art. 33.1 des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und aufgenommen in Art. 5 des Gesetzes 12/2009: Niemand darf in ein Land zurückgewiesen, ausgewiesen oder ausgeliefert werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugungen gefährdet wäre, oder in dem eine reale Gefahr der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besteht. Dieser Grundsatz, ebenfalls völkerrechtlich verankert in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wirkt als absolute und unbedingte Grenze der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit, ohne dass ihn irgendein Auslieferungsvertrag außer Kraft setzen könnte.

Das Recht auf Aussetzung der Auslieferung (Art. 18.1.d und Art. 19.2 des Gesetzes 12/2009)

Art. 18.1.d) des Gesetzes 12/2009 erkennt dem Antragsteller auf internationalen Schutz das Recht auf Aussetzung jedes Rückführungs-, Ausweisungs- oder Auslieferungsverfahrens zu, das ihn betreffen könnte, und Art. 19.2 präzisiert, dass der Schutzantrag bis zur endgültigen Entscheidung die Vollstreckung des Urteils in jedem anhängigen Auslieferungsverfahren aussetzt. Die Rechtsprechung der Audiencia Nacional hat den genauen Umfang dieser Bestimmung präzisiert: Die Stellung des Asylantrags lähmt die gerichtliche Bearbeitung des Auslieferungsverfahrens in seiner Gesamtheit nicht automatisch, verhindert aber in jedem Fall die tatsächliche Vollstreckung der Übergabe, solange keine rechtskräftige und ablehnende Entscheidung über den Schutzantrag vorliegt. Es handelt sich um eine Unterscheidung von enormer praktischer Bedeutung: Die Ermittlung und die Auslieferungsverhandlung können ihren Lauf nehmen, aber die gesuchte Person darf dem ersuchenden Staat nicht übergeben werden, bevor über ihren Asylantrag endgültig entschieden wurde.

Die Zuständigkeitsdualität innerhalb der Audiencia Nacional

Eine der bedeutsamsten technischen Besonderheiten dieser Materie liegt darin, dass beide Verfahren, obwohl sie sich auf denselben Sachverhalt und dieselbe Person beziehen, vor unterschiedlichen Kammern desselben Gerichts verhandelt werden: Die Strafkammer ist für das Auslieferungsverfahren nach dem Gesetz 4/1985 zuständig, während die Kammer für Verwaltungsstreitsachen der Audiencia Nacional das zuständige Organ für die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Entscheidungen ist, die den internationalen Schutz nicht zur Prüfung zulassen oder verweigern. Die Koordinierung der Prozessstrategie vor beiden Kammern – unter Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen und unter Nutzung der in dem einen Verfahren erzeugten Urkundsbeweise im jeweils anderen – erfordert eine tiefgehende Kenntnis beider Gerichtsbarkeiten und stellt einen der spezialisiertesten Dienste dar, die wir in dieser Materie anbieten.

Ist es zu spät, nach der gerichtlichen Bewilligung der Auslieferung Asyl zu beantragen?

Eine der am häufigsten gestellten Fragen ist, ob es, sobald die Strafkammer der Audiencia Nacional die Auslieferung für zulässig erklärt hat, bereits nutzlos ist, internationalen Schutz zu beantragen. Die Antwort ist negativ: Die gerichtliche Bewilligung der Auslieferung verhindert oder bedingt nicht die spätere Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft, da es sich um eigenständige Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Zwecken handelt. Dennoch ist es stets die klügste Strategie, den Asylantrag so früh wie möglich zu stellen – idealerweise ab dem Zeitpunkt, zu dem das Bestehen des Auslieferungsersuchens bekannt wird –, da ein verspäteter Antrag Zweifel an der Glaubwürdigkeit der geltend gemachten Verfolgungsgeschichte wecken kann, ein Umstand, den die Verwaltung und die Gerichte ausdrücklich würdigen.

Asylgründe im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung selbst

Im Auslieferungskontext werden die Asylgründe häufig um die Instrumentalisierung des ausländischen Strafverfahrens als Repressionsmechanismus herum aufgebaut: die Anklage gewöhnlicher Delikte – Betrug, Devisenausfuhr, Störung der öffentlichen Ordnung – gegen politische Oppositionelle, mit der etablierten Macht in Konflikt stehende Unternehmer, Journalisten oder Aktivisten, wenn der wahre Grund der Verfolgung ihre politische, religiöse Tätigkeit oder ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe ist. Der Nachweis dieser Umstände erfordert einen soliden Urkundsbeweis: Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen, Entscheidungen von Menschenrechtsgerichten, Gutachten des UNHCR und die eingehende Analyse der Lage der richterlichen Unabhängigkeit und der Verfahrensgarantien im ersuchenden Staat – Umstände, die wir in Abstimmung mit der Auslieferungsverteidigung bearbeiten.

Unsere Strategie

  • Frühzeitige Stellung des Asylantrags: Wir empfehlen, ihn ab dem ersten Zeitpunkt zu formalisieren, zu dem das Auslieferungsersuchen bekannt wird, um zu vermeiden, dass ein verspäteter Antrag die Glaubwürdigkeit der Verfolgungsgeschichte schwächt.
  • Koordination zwischen Strafkammer und Kammer für Verwaltungsstreitsachen: Wir entwickeln eine einheitliche Prozessstrategie vor beiden Organen, um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden und jedes Verfahren mit dem im jeweils anderen erzeugten Beweismaterial zu stärken.
  • Nachweis der realen Verfolgungsgefahr: Wir stellen den erforderlichen internationalen Urkundsbeweis zusammen – Menschenrechtsberichte, Gutachten des UNHCR, Rechtsvergleichung –, um den Antrag auf internationalen Schutz zu stützen.
  • Überwachung der Vollstreckungsaussetzung: Wir achten darauf, dass die Garantie des Art. 19.2 des Gesetzes 12/2009 tatsächlich eingehalten wird, und verhindern jeden Versuch der tatsächlichen Übergabe, solange der Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden ist.

Sind Sie Gegenstand eines Auslieferungsersuchens und sind der Ansicht, dass das zugrunde liegende Strafverfahren eine politische, religiöse oder anderweitig geschützte Verfolgung verschleiert? Die Koordination zwischen der Auslieferungsverteidigung und dem Asylantrag muss von Anfang an erfolgen. Bei RAKH ABOGADOS verbinden wir Erfahrung vor beiden Kammern der Audiencia Nacional, um Ihre Rechte im gesamten spanischen Staatsgebiet zu schützen.

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Häufig gestellte Fragen, Glossar und Vergleiche

Häufig gestellte Fragen

Wird mein Auslieferungsverfahren gelähmt, wenn ich einen Asylantrag stelle?

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Glossar

Nichtzurückweisung (Grundsatz des non-refoulement)

Grundsatz, verankert in Art. 33.1 des Genfer Abkommens von 1951, Art. 5 des Gesetzes 12/2009 und Art. 3 der EMRK, der es verbietet, eine Person in ein Land zurückzuweisen, auszuweisen oder auszuliefern, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit aus Gründen der Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung gefährdet wäre, oder in dem eine reale Gefahr der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besteht.

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