Große Schneeballsysteme in Marbella
Große Schneeballsysteme mit Geschädigten in mehreren Provinzen
Groß angelegte Schneeballsysteme — auch als Ponzi-Systeme bekannt, wenn sie ihre klassische Form der Anlegerwerbung annehmen — stellen heute eine der prozessual komplexesten Formen der Wirtschaftskriminalität dar: Tausende Geschädigte im gesamten spanischen Staatsgebiet, erbeutete Summen in Höhe von zig oder Hunderten Millionen Euro, zwischengeschaltete Gesellschaftsstrukturen und häufig in Kryptowährungen umgewandelte oder in ausländische Jurisdiktionen transferierte Vermögenswerte. Bei RAKH ABOGADOS sind wir auf diesem Gebiet sowohl in der Verteidigung von Beschuldigten als auch in der koordinierten Vertretung von Geschädigten tätig, nach demselben Grundsatz, der unsere gesamte Praxis leitet: Der Rechtsanwalt, Doktor der Rechtswissenschaften im Strafrecht, leitet das Verfahren persönlich — von der Aktenprüfung, die häufig zehntausende Blätter umfasst, bis zur Hauptverhandlung.
Ausgestaltung des Schneeballsystems: das Ponzi-Schema
Das spanische Strafgesetzbuch normiert keinen eigenständigen Tatbestand des „Schneeballsystems"; die Handlungen werden dem Betrugstatbestand des Art. 248 CP zugeordnet, dessen Rechtsprechung das kumulative Vorliegen von fünf Elementen verlangt: eine hinreichende, geeignete Täuschung, um eine Person durchschnittlicher Sorgfalt in einen Irrtum zu versetzen; den daraus resultierenden Irrtum des Opfers; eine durch diesen Irrtum bedingte vermögensrechtliche Verfügungshandlung; einen tatsächlichen Vermögensschaden; sowie die Bereicherungsabsicht des Täters, alle miteinander durch einen Kausalzusammenhang verbunden. Das Ponzi- oder Schneeballsystem weist ein charakteristisches Muster auf: Anleger werden durch das Versprechen weit über dem Markt liegender Renditen angeworben, und die an die ersten Anleger gezahlten Erträge stammen nicht aus tatsächlichen Gewinnen einer zugrunde liegenden Wirtschaftstätigkeit, sondern aus dem von späteren Anlegern eingebrachten Kapital. Es handelt sich um eine mathematisch nicht tragfähige Struktur, die zwangsläufig zusammenbricht, sobald der Zustrom neuer Anleger versiegt oder frühere Anleger massenhaft ihr Kapital zurückfordern.
Der qualifizierte Tatbestand und das „delito masa" (Art. 250 CP und Art. 74.2 CP)
Betrifft der Betrug eine hohe Zahl von Geschädigten oder übersteigt der erbeutete Betrag 50.000 Euro, findet der qualifizierte Tatbestand des Art. 250.1 CP Anwendung, mit einer Freiheitsstrafe von einem bis sechs Jahren, die auf bis zu acht Jahre erhöht wird, wenn der Wert des erbeuteten Vermögens 250.000 Euro übersteigt. In den bedeutendsten Fällen qualifiziert die Rechtsprechung diese Handlungen als „delito masa" (Massendelikt) nach Art. 74.2 CP: eine qualifizierte Form des fortgesetzten Delikts, die bei der Strafzumessung auf den dem unbestimmten Kreis der Geschädigten insgesamt zugefügten Schaden abstellt und nicht auf die rechnerische Summe der einzelnen Betrugshandlungen. Jüngere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs haben bestätigt, dass die Art des eingesetzten Vermögenswerts — Kryptowährungen, komplexe Finanzprodukte, Geschäfte der neuen Wirtschaft — die rechtliche Einordnung nicht ändert, sofern die klassischen Tatbestandsmerkmale vorliegen, und die Anwendung der Qualifikation wegen Vielzahl der Geschädigten nicht verhindert.
Zuständigkeit der Audiencia Nacional: Art. 65.1.c) des Gerichtsverfassungsgesetzes (LOPJ)
Fügt der Betrug einer Vielzahl von Personen, die in mehr als einem Gerichtsbezirk einer Audiencia Provincial wohnhaft sind, einen Vermögensschaden zu, oder hat das Verhalten schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit des Handelsverkehrs oder die nationale Wirtschaft, verlagert sich die Zuständigkeit für Ermittlung und Aburteilung von den territorialen Gerichten auf die Zentralen Untersuchungsgerichte und die Strafkammer der Audiencia Nacional gemäß Art. 65.1.c) des Gerichtsverfassungsgesetzes (LOPJ):
„...Vermögensschaden bei einer Vielzahl von Personen im Gebiet von mehr als einer Audiencia."
Artikel 65.1.c) des spanischen Gerichtsverfassungsgesetzes (LOPJ)Die jüngere Rechtsprechung hat die Anwendung dieser Vorschrift auf großangelegte Schneeballsysteme im Zusammenhang mit Plattformen für den Handel mit Kryptoaktiva bestätigt, bei denen Tausende Anleger mit Wohnsitz in unterschiedlichen Provinzen betroffen sind, wobei es als unerheblich angesehen wird, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft ihren Sitz im Ausland hat, sofern sich die Verantwortlichen oder ein Teil der Tätigkeit in Spanien befinden. Die Bestimmung des zuständigen Gerichts stellt daher eine der ersten prozessualen Streitfragen in diesen Verfahren dar, mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Spezialisierung des Ermittlungsorgans, die verfügbaren Ermittlungsmittel und die zu erwartenden Verfahrensfristen.
Begleitdelikte: kriminelle Vereinigung, Geldwäsche, strafbare Insolvenz und Bilanzfälschung
Großverfahren wegen Schneeballsystemen werden selten isoliert geführt. Die hierarchische Struktur und die stabile Aufgabenverteilung zwischen Werbern, Verwaltern und Verantwortlichen der Plattform ermöglichen häufig die zusätzliche Einordnung als kriminelle Vereinigung nach Art. 570 bis CP mit den entsprechenden strafverschärfenden Folgen. Die Verschleierung der Herkunft der erbeuteten Gelder — durch deren Umwandlung in Kryptoaktiva, deren Transfer an Mantelgesellschaften oder deren Rückführung in den legalen Wirtschaftskreislauf — kann zudem ein eigenständiges Geldwäschedelikt darstellen. Und wenn die Verantwortlichen angesichts des Risikos zivilrechtlicher Haftung aus der Straftat ihr persönliches Vermögen verschleiern oder verteilen, findet die Regelung der strafbaren Insolvenz und der Vollstreckungsvereitelung nach Art. 257 ff. CP Anwendung. Die zutreffende konkurrenzrechtliche Einordnung all dieser Tatbestände — unter Vermeidung sowohl einer zu milden Bestrafung als auch einer doppelten Sanktionierung derselben Taten — erfordert eine technische Analyse höchster Sorgfalt.
Die koordinierte Beteiligung der Geschädigten am Verfahren
Wenn die Zahl der Betroffenen in die Tausende geht, erfordert die Wahrung ihrer Interessen eine andere Verfahrensstrategie als bei einem gewöhnlichen Verfahren. RAKH ABOGADOS koordiniert die gemeinsame Beteiligung von Gruppen von Geschädigten als Nebenkläger mit folgenden Zielen: die individualisierte urkundliche Nachweisführung des von jedem Betroffenen erlittenen Schadens — ein Aspekt, dessen Nachweis die Rechtsprechung von Fall zu Fall verlangt und nicht aus dem Gesamtbild des Systems vermutet werden darf —; die Beantragung realer Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen der Beschuldigten und der zwischengeschalteten Gesellschaften, einschließlich einer gesamtschuldnerischen Kaution zur Deckung einer etwaigen zivilrechtlichen Haftung; die Koordination mit den Maßnahmen zur Vermögensrückführung, was besonders relevant ist, wenn sich die Gelder in Kryptoaktiva-Wallets oder in ausländischen Jurisdiktionen befinden; sowie die Beantragung von Rechtshilfeersuchen und internationaler gerichtlicher Zusammenarbeit, wenn das System Verzweigungen außerhalb Spaniens aufweist.
Unsere Verteidigungsstrategie
- Für den Beschuldigten: Wir bestreiten die Einordnung als Betrug, wenn das — wenngleich gescheiterte — Geschäft einer tatsächlichen Wirtschaftstätigkeit entsprach und nicht von Anfang an einer Schneeballstruktur, und arbeiten die Abgrenzung zwischen vorbestehendem strafrechtlichen Vorsatz und bloßer nachträglicher Vertragsverletzung heraus.
- Anfechtung der Einordnung als kriminelle Vereinigung: Wir weisen, soweit möglich, das Fehlen der von diesem Tatbestand geforderten stabilen Struktur und hierarchischen Aufgabenverteilung nach, um die entsprechende Strafverschärfung zu vermeiden.
- Wiedergutmachung und Regularisierung: Wir gestalten, soweit die Vermögenslage des Mandanten dies zulässt, Wege der Schadenswiedergutmachung und der Rückerstattung an die Geschädigten, die als strafmildernder Umstand wirken können.
- Für den Geschädigten: Wir weisen die individuelle Vermögensverschiebung urkundlich nach, organisieren die koordinierte Beteiligung mit anderen Betroffenen und verfolgen die tatsächliche Vermögensrückführung mittels der verfügbaren Sicherungsmaßnahmen und Rechtshilfeersuchen.
Sehen Sie sich einer Ermittlung wegen eines großangelegten Systems zur Anlegerwerbung gegenüber, oder wurden Sie durch ein Schneeballsystem mit Tausenden Betroffenen in verschiedenen Provinzen geschädigt? Bei RAKH ABOGADOS verbinden wir die Verfahrenserfahrung vor der Audiencia Nacional mit der buchhalterischen und forensischen Sachkunde, die diese Großverfahren im gesamten spanischen Staatsgebiet erfordern.