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Geschlechtsspezifische Gewalt

Vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Drohungen und Herabwürdigungen im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt

Gegen unseren Mandanten wurde in einem beschleunigten Ermittlungsverfahren (diligencias urgentes) ermittelt, das aufgrund eines Polizeiberichts (atestado) vor der Sección de Violencia sobre la Mujer des Tribunal de Instancia de Marbella (Abteilung für Gewalt gegen Frauen am erstinstanzlichen Gericht Marbella) eingeleitet worden war. Gegenstand waren Taten, die dem Anschein nach Straftaten der Bedrohung und der Herabwürdigung (vejaciones) im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt darstellen konnten.

Nach Durchführung der möglichen Ermittlungsmaßnahmen wurden die Parteien und die Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) gemäß Artikel 798.1 der spanischen Strafprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Criminal) angehört.

Das Gericht ordnete gestützt auf Artikel 641.1.º der Strafprozessordnung die vorläufige Einstellung des Verfahrens (sobreseimiento provisional) an, da die Begehung der Straftat, die zur Einleitung des Verfahrens geführt hatte, nicht hinreichend belegt erschien; die Akten werden folglich abgelegt, sobald der Beschluss rechtskräftig ist.

Wird gegen Sie wegen Bedrohung im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt ermittelt? Informieren Sie sich auf unseren Seiten zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und zu Körperverletzung, Drohung und Nötigung oder wenden Sie sich an die Kanzlei, um eine erste vertrauliche Einschätzung Ihres Falls zu erhalten.

Verfahrensdokumentation

Alle personenbezogenen, identifizierenden und Kontaktdaten in den Originaldokumenten wurden vor der Veröffentlichung entfernt oder unkenntlich gemacht.

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