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Vermögens- und Gesellschaftsdelikte

Zulassung einer Strafanzeige wegen Untreue und Buchführungsfälschung

Unsere Mandantin wurde von der Gegenpartei wegen einer mutmaßlichen Unterschlagung von 30.000 Euro angezeigt, im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen um eine Handelsgesellschaft, die schließlich für insolvent erklärt werden sollte. Statt uns auf eine rein reaktive Verteidigung zu beschränken, leiteten wir angesichts dieser Anzeige eine umfassende Prüfung der Buchführung der betreffenden Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2010 bis 2023, dem Jahr der Insolvenzerklärung, ein.

Diese Buchprüfung ergab ein der ursprünglichen Anzeige diametral entgegengesetztes Ergebnis: Anstatt eines von unserer Mandantin verursachten Vermögensschadens ergab die objektive Prüfung der Konten einen wirtschaftlichen Verlust von 600.000 Euro zugunsten der anzeigenden Partei — eine Zahl, die eine der behaupteten Konstellation genau entgegengesetzte wirtschaftliche Beziehung offenlegte. Auf dieser Grundlage erstatteten wir gegen den Anzeigenden Strafanzeige wegen Untreue, mit der zudem Anhaltspunkte für Unterschlagung, Prozessbetrug und Fälschung der Gesellschaftsbuchführung aufgezeigt werden sollten.

Das Gericht forderte uns, noch vor der Zulassung der Strafanzeige und vor der Vernehmung des Beschuldigten, auf, die tatsächlichen Anhaltspunkte für die Straftat der Bilanzfälschung, auf die wir unser Vorbringen stützten, präzise darzulegen — eine Anforderung, der wir durch die Vorlage der technischen Einzelheiten der durchgeführten Buchprüfung gerecht wurden.

Das Ergebnis war die Zulassung unserer Strafanzeige zum Verfahren, wodurch ein Strafverfahren gegen denjenigen eröffnet wurde, der ursprünglich versucht hatte, unsere Mandantin in die Rolle der Beschuldigten zu drängen. Damit wurde die Grundlage dafür geschaffen, in den weiteren Verfahrensabschnitten die durch unsere Analyse aufgezeigten Straftaten der Untreue, Unterschlagung, des Prozessbetrugs und der Buchführungsfälschung nachzuweisen.

Verfahrensdokumentation

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