Vorläufige Freilassung ohne Kaution wegen Diebstahls und unbefugter Fahrzeugnutzung
Unser Mandant wurde als Beschuldigter wegen des Verdachts des Diebstahls und der unbefugten Nutzung von Fahrzeugen festgenommen und sagte nach seiner Festnahme vor Gericht aus. In dieser Art von Verfahren ist die erste Anhörung nach der Festnahme von entscheidender Bedeutung: Von ihr hängt ab, ob der Beschuldigte den weiteren Verlauf des Verfahrens in Freiheit erwartet oder während der Ermittlungen in Untersuchungshaft genommen wird.
Unsere Verteidigung machte geltend, dass zwar Anhaltspunkte für eine mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit unseres Mandanten für die untersuchten Taten bestünden, jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorlägen, um eine so einschneidende Zwangsmaßnahme wie die Untersuchungshaft zu rechtfertigen. Weniger beschränkende Sicherungsmaßnahmen, die seine Verfügbarkeit gegenüber dem Gericht gewährleisteten, seien ausreichend und verhältnismäßig.
Das Gericht folgte unserem Antrag und erließ einen Beschluss über die vorläufige Freilassung unseres Mandanten ohne Kaution, verbunden mit der Auflage, so oft wie erforderlich vor dem Gericht zu erscheinen und jeden Wohnsitzwechsel während des Verfahrens mitzuteilen. Auf diese Weise konnte unser Mandant sein persönliches und berufliches Leben in Freiheit fortsetzen, während das Verfahren fortgeführt wurde.
Verfahrensdokumentation
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