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Auslieferung

Vorläufige Haftentlassung im Verfahren der passiven Auslieferung

Unser Mandant war Gegenstand eines Verfahrens der passiven Auslieferung vor dem Zentralen Ermittlungsgericht Madrid, das aufgrund eines Ersuchens der Behörden der Russischen Föderation im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Straftat des Drogenhandels eingeleitet worden war. In Verfahren dieser Art beantragt die Staatsanwaltschaft üblicherweise die Inhaftierung der gesuchten Person während der Dauer des Auslieferungsverfahrens, wobei sie sich auf die einem international ausgerichteten Verfahren innewohnende Fluchtgefahr beruft.

Unsere Verteidigung widersprach dem von der Staatsanwaltschaft gestellten Haftantrag mit der Begründung, dass die Schwere der im ersuchenden Staat beantragten Strafe für sich allein nicht ausreiche, um eine Inhaftierung zu rechtfertigen, und dass die soziale und familiäre Verwurzelung unseres Mandanten sowie die vorliegenden persönlichen Umstände seine Verfügbarkeit für das Verfahren hinreichend gewährleisteten, ohne dass es einer freiheitsentziehenden Sicherungsmaßnahme bedurfte. Zugleich wurde der Widerspruch gegen die Auslieferung selbst vor der zuständigen Justizbehörde erhoben, eine Frage, die im Rahmen des Auslieferungsverfahrens noch der Entscheidung harrte.

Das Zentrale Ermittlungsgericht ordnete die vorläufige Haftentlassung unseres Mandanten ohne Kaution an, allerdings unter strengen Kontrollauflagen: Verbot des Verlassens des spanischen Staatsgebiets ohne richterliche Genehmigung, Einzug des Reisepasses, regelmäßige Meldepflichten bei Gericht sowie die Verpflichtung, jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen — mit dem Hinweis, dass die Verletzung einer dieser Auflagen die sofortige Inhaftierung zur Folge hätte. Das Ergebnis ermöglichte es unserem Mandanten, dem Auslieferungsverfahren in Freiheit entgegenzutreten und während der gesamten Verfahrensdauer eine Inhaftierung zu vermeiden.

Verfahrensdokumentation

Alle personenbezogenen, identifizierenden und Kontaktdaten in den Originaldokumenten wurden vor der Veröffentlichung entfernt oder unkenntlich gemacht.

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