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Strafvollstreckung

Rechtskraft eines Verständigungsurteils und Vollstreckung der Strafe

Unser Mandant sah sich einem Strafverfahren gegenüber, in dem die Eindeutigkeit der verfügbaren belastenden Beweise eine auf Freispruch ausgerichtete Verteidigungsstrategie aussichtslos erscheinen ließ. Angesichts dieser Sachlage richteten wir unsere Tätigkeit darauf aus, mit der Staatsanwaltschaft eine Verständigung (conformidad) auszuhandeln, durch die die zunächst vorgesehene Freiheitsstrafe durch eine Geldstrafe ersetzt und so die Inhaftierung unseres Mandanten vermieden werden konnte.

Als Ergebnis dieser Verhandlung erging ein Verständigungsurteil, das unseren Mandanten zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.400 Euro (entsprechend acht Monatssätzen) verurteilte, mit ersatzweiser persönlicher Haftung von einem Tag Freiheitsentzug für jeweils zwei nicht beglichene Tagessätze im Falle der Nichtzahlung — womit die Freiheitsstrafe vollständig durch eine rein finanzielle Sanktion ersetzt wurde.

Da uns bewusst war, dass die Zahlung der Geldstrafe in einem einzigen Betrag für unseren Mandanten eine erhebliche Belastung darstellen konnte, verhandelten wir zusätzlich mit der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung. Wir erzielten mit der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Einigung, und das Strafgericht (Juzgado de lo Penal) gab unserem Antrag statt — sowohl hinsichtlich der vereinbarten Geldstrafe als auch ihrer Aufteilung in sechs monatliche Raten zu je 400 Euro — und erklärte zugleich die Rechtskraft des Urteils sowie dessen Eintragung in das Zentrale Register der Verurteilten (Registro Central de Penados) an.

Verfahrensdokumentation

Alle personenbezogenen, identifizierenden und Kontaktdaten in den Originaldokumenten wurden vor der Veröffentlichung entfernt oder unkenntlich gemacht.

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