Gründung und Abfassung der Satzung einer Cannabis-Vereinigung
Unser Mandant betrieb die Gründung einer Vereinigung von Cannabiskonsumenten zu therapeutischen und schadensmindernden Zwecken, die sich mit einem soliden satzungsmäßigen Rahmen ausstatten musste, um innerhalb der engen Grenzen zu operieren, die die spanische Rechtsprechung derartigen Einrichtungen auferlegt, um nicht strafrechtlich wegen einer Straftat gegen die Volksgesundheit zur Verantwortung gezogen zu werden.
Unsere Arbeit bestand in der vollständigen Abfassung der Gründungssatzung der Vereinigung, angepasst sowohl an das Organgesetz 1/2002 zur Regelung des Vereinigungsrechts als auch an die vom Obersten Gerichtshof und den Provinzgerichten aufgestellten Kriterien, damit der gemeinschaftliche Cannabiskonsum aus dem Strafrecht ausgeschlossen bleibt: das Erfordernis, dass die Mitglieder feststehende, bestimmte und gewohnheitsmäßige oder therapeutische Konsumenten sind; der Konsum in einem geschlossenen Raum ohne Auswirkung auf Dritte; an den eigenen gemeinschaftlichen Konsum der Gruppe angepasste Mengen; und das völlige Fehlen jeglicher Gewinnerzielungsabsicht bei der Tätigkeit der Einrichtung. Ebenfalls aufgenommen wurden die Leitungsorgane, die Regelung der Aufnahme und des Austritts von Mitgliedern, das interne Sanktionssystem sowie die von der vereinsrechtlichen Regelung geforderten Bestimmungen zu Vermögen und Auflösung.
Das Ergebnis war die Gründung einer Vereinigung mit einem strengen satzungsmäßigen Rahmen, der eigens dafür konzipiert wurde, innerhalb der von der Rechtsprechung als strafrechtlich atypisch angesehenen Grenzen zu operieren, wodurch das Risiko, dass die Tätigkeit ihrer Mitglieder als Straftat gegen die Volksgesundheit verfolgt werden könnte, wesentlich verringert wird.
Verfahrensdokumentation
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