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Volksgesundheit

Geständnisurteil mit Freispruch der Mitangeklagten — Straftat gegen die Volksgesundheit

Dieses Verfahren richtete sich gegen zwei Angeklagte wegen einer Straftat gegen die Volksgesundheit im Zusammenhang mit Stoffen, die schwere und nicht schwere Gesundheitsschäden verursachen, nach einer Hausdurchsuchung in Marbella, bei der verschiedene Betäubungsmittel sichergestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen beide Beschuldigte Anklage, und der Fall gelangte vor die Audiencia Provincial zur mündlichen Hauptverhandlung.

Unsere Verteidigungsstrategie verband zwei unterschiedliche Vorgehensweisen für jeden unserer Mandanten. Für einen von ihnen handelten wir mit der Staatsanwaltschaft einen Geständnisvergleich aus, der es ermöglichte, die Strafe innerhalb der Tatqualifikation auf das gesetzliche Mindestmaß zu begrenzen und damit die Ungewissheit sowie das Risiko einer höheren Strafe im Falle einer streitigen Hauptverhandlung zu vermeiden. Für die Mitangeklagte machten wir geltend, dass keinerlei Beweis dafür vorlag, dass sie Kenntnis von der ausgeübten rechtswidrigen Tätigkeit gehabt hätte, da ihre tatsächliche Beteiligung an den Taten nicht feststand.

Das Ergebnis war zweigeteilt: Zum einen erging ein Geständnisurteil, das die Strafe in ihrem Mindestmaß festsetzte — drei Jahre Freiheitsstrafe und Geldstrafe, mit der Möglichkeit der Ratenzahlung — für einen unserer Mandanten; zum anderen nahm die Staatsanwaltschaft die ursprünglich gegen die Mitangeklagte erhobene Anklage zurück, die daraufhin von sämtlichen Vorwürfen vollständig freigesprochen wurde, da weder ihre Beteiligung noch ihre Kenntnis der Taten nachgewiesen werden konnte.

Verfahrensdokumentation

Alle personenbezogenen, identifizierenden und Kontaktdaten in den Originaldokumenten wurden vor der Veröffentlichung entfernt oder unkenntlich gemacht.

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